bookmark_borderFrohe Weihnachten 2016

Wir wünschen all unseren Bauherrn, Planern und den Vertretern den verschiedenen Gewerke erholsame Weihnachten und einen guten Rutsch in ein neues gemeinsames Arbeitsjahr!

Sie erreichen uns während der Feiertage und des Jahreswechsels wie gewohnt per E-Mail über info@jostconsult.com. Im neuen Jahr sind wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar.

bookmark_borderDie drei Thesen von Jost Consult

These I: Kosten nicht eingehalten?

Baukosten können heute zu 99 % genau ermittelt und die Risiken eindeutig erfasst und benannt werden. Jost Consult hat dazu die Methodik und das Instrumentarium in 25 Jahren Forschung und Anwendung geschaffen.
Elemente dazu sind:

  • Klare Projektdefinition
  • Eindeutige, differenzierte Bau- und Anlagenbeschreibung
  • Definition der Randbedingungen aus Grundstück, Baurecht, Erschließung, Finanzierung
  • Klare Vertragsregelungen mit den Planern zu deren Leistung und Verantwortung
  • Strukturierter Arbeitsablauf zur Kostenberechnung
  • Spezielles Aufmaß-System zur Absicherung der Mengenseite der Ermittlung
  • JC-eigene, strukturierte und verknüpfte Software, mit Schnittstellen zu Raumbuch und Aufmaß
  • JC-eigene Datenbank zu aktuellen Baupreisen

Neben der Präzisierung der Kostenberechnung bilden drei weitere Bestandteile Grundlage der 100 %igen Kostensicherheit:

  • Erfahrene Mitarbeiter mit einem Sensorium für kritische Dinge
  • Wille und Fähigkeit zum unternehmerischen Handeln um gesteckte Ziele einzuhalten
  • Kostenmanagement-Instrumentarium, das jederzeit fundierte Kosten/Planungs-Entscheidungen ermöglicht

Jost Consult kann Baukosten garantieren!

These II: Abrechnung zu hoch?

Bei 75 % der Bauprojekte werden die Kosten höher abgerechnet als vom Planer berechnet.

Das hat Gründe:

  • wesentliche kostenbeeinflussende Kriterien wurde nicht ordentlich geprüft und berechnet
  • die Randbedingungen des Grundstücks wie Baugrund, Baurecht, Schallschutz, usw. wurden zum Zeitpunkt der Kostenberechnung nicht untersucht,
  • der Erschließungsaufwand für Abbruch, Strom und Wasser/Abwasser wurde unterschätzt
  • Qualitätsstandards wurden nicht präzise diskutiert und festgelegt
  • wichtige funktionale Kriterien wurden unterschätzt wie Brandschutz, Fluchtwege, Entrauchung usw.
  • technische Anforderungen waren ungenau untersucht- in der Folge wirkten Aufwendungen für Klima, Lüftung kostenerhöhend
  • die Methodik der Kostenermittlung war nicht dem Stand der Technik entsprechend
  • fehlende Erfahrung bei kritischen Konstruktionen
  • bei Umbaumaßnahmen werden häufig zu wenig gründliche Bestandsaufnahmen gemacht

Jost Consult kann Baukosten präzise und nachvollziehbar ermitteln, Kostensicherheit und Planungssicherheit schaffen.

These III: Nicht wirtschaftlich gebaut?

Bauprojekte sind in den Investitionskosten und in den Betriebs- und Folgekosten stark steuerbar.

Dazu müssen folgende Vorkehrungen getroffen werden:

  • Planen in groben Maßstäben in stark differenzierten Varianten
  • Nutzen der Möglichkeiten eines beschränkten Wettbewerbes oder Gutachterlichen Verfahrens um die Bandbreite der Möglichkeiten zu ermessen
  • Kostenvergleich der Grundsatzalternativen
  • Prüfen der Stimmigkeit des architektonisch-technischen Gesamtkonzeptes bereits in der Phase Vorplanung

bookmark_borderDie zehn Gebote von Jost Consult

1. Die Prioritäten des Projektes sind festzulegen.

Die Prioritäten werden bei diesem Projekt in folgender Reihenfolge festgelegt:

  • Baukosten (Budgetfestlegung, Budgeteinhaltung der Investitionskosten)
  • Qualität (Funktionalität, Flexibilität, Gestalt, Nachhaltigkeit)
  • Termine (Baubeginn, Fertigstellung, Inbetriebnahme)
  • Folgekosten/Energie (Optimierung der Energieeffizienz)

Der Bauherr und die Planer müssen ihre Entscheidungen bzw. Entscheidungsvorbereitungen während des Projektablaufs im Kontext mit dieser Festlegung der Prioritäten überprüfen.
Investitionskosten haben zur Budgeteinhaltung einen Vorrang gegenüber Folgekosten. Bei qualifizierten Vorschlägen zur Reduzierung der Folgekosten kann der Auftraggeber eine Anpassung des Budgets vornehmen. Sollte im Laufe des Projektes die Reihenfolge der Prioritäten geändert werden, z. B. durch Festschreibung eines Inbetriebnahme- oder Bezugstermins, sind die Konsequenzen durch die Planer zu benennen.

2. Die Nachvollziehbarkeit der Budgetfestlegung muss eindeutig sein.

Das Budget muss für den Bauherrn und die Planer auf transparenter Grundlage eindeutig festgelegt werden, um als Maßstab und Kontrollinstrument angewendet werden zu können. Die vorläufige Budgetfestlegung erfolgt bei diesem Projekt auf der Grundlage der Bauvoranfrage, den zugehörigen Plänen, Flächenermittlungen und Beschreibungen.
Das vorläufige Budget wird zum Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) fortgeschrieben. Grundlage dazu ist die einvernehmlich verabschiedete Kostenschätzung zur Vorplanung.
Die endgültige Budgetfestlegung erfolgt nach Abschluss der Leistungshase 3 (Entwurfsplanung), nach Differenzbereinigung der Kostenberechnung des Architekten und der Fachplaner zur Kontrollberechnung des Projektsteuerers. Für die Umsetzung des Projektes in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) bis 8 (Objektüberwachung) wird das Budget im Einvernehmen mit der Geschäftsführung des Auftraggebers als Ganzes und in den Teilbeträgen festgeschrieben.
In den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 3 (Entwurfsplanung) wird die DIN 276 als Kostengliederung festgelegt. Ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) wird eine Gliederung nach Vergabeeinheiten angewendet.

3. Baukosten sind genau zu ermitteln.

Dazu bedarf es einer geeigneten Ermittlungstiefe, dies gilt für die Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung), der Klärung aller Randbedingungen, eines präzisen Mengengerüsts und einer aussagefähigen Planungstiefe. Die Grundlagen der Kalkulationspreise sind zu dokumentieren, Annahmen sind zu beschreiben. Baukosten können unter diesen Prämissen genau ermittelt, Unwägbarkeiten und Risiken benannt werden.

4. Budgetierte Kosten sind einzuhalten.

Die konsequente Kontrolle der Einzelbudgets, der kritische Blick auf Änderungen aus Planungs- und Nutzungsanforderungen, zusammen mit der geeigneten Methodik und der unternehmerischen Zielsetzung die Kosten einzuhalten, ermöglichen die Budgetsicherung. Wird im Laufe des Projektes festgestellt, dass sich Baukosten erhöhen, sind von den Planern Einsparungsvorschläge auszuarbeiten und dem Bauherrn zur Entscheidung vorzulegen. Dies erfordert u. U. auf beiden Seiten – Auftraggeber und Auftragnehmer – Verzichte zu leisten bezüglich Gestaltung, Komfort, Funktionalität, ggf. auch an Fläche und Kubatur.

5. Die Planungsgrundlage ist sakrosankt.

Mit dem Budget zusammen wird die Planungsgrundlage definiert. Sie besteht aus der Raumliste, den Flächen nach DIN 277, der dreistelligen Bau- und Anlagenbeschreibung nach DIN 276. Die Planungsgrundlage kann nur vom Bauherrn verändert werden. Planungsänderungen, die sich in Besprechungen ergeben, z. B. zur Art der Technik, der Boden-, Wand- und Deckenbekleidungen, der Bauphysik etc., werden durch Festhalten in Aktennotizen nicht automatisch zu einer neuen Planungsgrundlage. Diese bedürfen einer formellen Bestätigung durch den Bauherrn.

6. Nur die Änderungsmeldung aktualisiert Budget, Terminplan und Planungsgrundlage.

Alle Planungsänderungen werden nach Festlegung des Budgets und der zugehörigen Planungsgrundlage als Änderungsmeldungen protokolliert. Der Veranlasser, die Ursache und die Eigenschaften sind zu beschreiben, Kosten- und Terminauswirkungen zu ermitteln und dem Auftraggeber zur Entscheidung vorzulegen. Die Änderungsmeldung erspart die Ursachenforschung im Nachgang zur Realisierung des Bauvorhabens. Sie soll Planungs- und Kostensicherheit für alle Beteiligten herstellen.

7. Leistungen beauftragt der Bauherr.

Alle Planer- und Bauverträge werden vom Projektsteuerer auf der Grundlage der fachlichen Zuarbeit von Architekt und Fachplanern vorbereitet und dem Auftraggeber zur Erstellung der Auftragsdokumente übergeben. Die Leistungsbeschreibung der Planerverträge soll zu den zu erbringenden Aufgaben, Pflichten und Rechten Klarheit schaffen. Alle Planungs- und Bauleistungen werden ausschließlich vom Auftraggeber beauftragt, basierend auf Vorbereitung des Projektsteuerers. Dies gilt für die Erstbeauftragungen und für die Nachträge.

8. Bauaufträge müssen verbindlich sein.

Keine Selbstverständlichkeit! Wenn die Massen aus einer Entwurfsplanung entnommen werden, können sie nicht präzise sein. Nur eine weit entwickelte Ausführungsplanung kann die Grundlage einer VOB-gerechten vollständigen Leistungsbeschreibung bilden. Jost Consult favorisiert den Abschluss von Pauschalverträgen. Die Kontrolle der Planung, der Massen und Leistungen durch das ausführende Unternehmen vor Beauftragung erhöht die Kostensicherheit erheblich. Mit der Festschreibung eines Bauvertrags muss die zugehörige Ausführungsplanung gekennzeichnet mit „zur Ausführung freigegeben“ Vertragsbestandteil werden.

9. Nachträge sind verboten.

Ein sorgfältig vorbereiteter Bau- oder Technikauftrag auf verabschiedeter Planung soll Nachträge vermeiden. Nachträge sind nur aus Nutzungs-/Planungsänderungen begründbar. Nachträge sind nur wirksam, wenn sie förmlich vom Bauherrn beauftragt werden. Nachträge aus falscher Leistungsbeschreibung oder Mengenermittlungen berühren direkt den Verantwortungsbereich des Planers.

10. Es wird nur bezahlt, was beauftragt ist.

Leistungen in Abschlagsrechnungen, die den vertraglichen Anspruch übersteigen, sind nicht vergütungsfähig. Massenmehrungen, Zusatzleistungen und Stundenlohnarbeiten sind als Nachtrag von der ausführenden Firma anzubieten, vom Planer sorgfältig zu prüfen und zu begründen. Sie bedürfen der Freigabe durch Jost Consult und der förmlichen Beauftragung durch den Auftraggeber.

bookmark_borderDer Fluch der „ersten Zahl“

Wie oft ist es schon passiert, dass eine Kostenschätzung nicht mit den wirklichen Kosten übereinstimmt, sondern diese sogar übermäßig weit übersteigt… Woran liegt so etwas, und wie kann es in den Griff bekommen werden?

Die Geschichte beginnt mit einem Anruf: Der Bauherr, ein Mitglied der Geschäftsleitung eines Industrieunternehmens, ruft beim Architekten an und beschreibt ihm seine Bauabsichten: Ein Produktionsgebäude für Maschinenbau, eine Halle ca. 10.000 m², ein Lager 5.000 m², Büros für 50 Angestellte und ein Sozialtrakt für alle 250 Mitarbeiter mit Kantine. Wo? Draußen im Industriegebiet, sozusagen auf der grünen Wiese. Ein einfacher Fall. Hat der Architekt Interesse, Zeit und Kapazität? Dann sollte man sich doch in den nächsten Tagen treffen, um weitere Einzelheiten zu besprechen.

Es folgen eine Besichtigung des Büros sehr repräsentativ und eine kurze Rundreise zu verschiedenen in der letzten Zeit gebauten Objekten. Bei Wein und gutem Essen kommt man sich näher – näher auch der Frage nach den Kosten. Der Architekt winkt ab, so auf die Schnelle mag er keine Zahl in die Luft setzen. Man sollte doch erst den Vorentwurf abwarten.

Doch der Bauherr besteht aus mehreren Geschäftsführern, und einer befasst sich nur mit den Finanzen des Unternehmens. Der Haushalt für die kommenden Jahre muss in Kürze vom Vorstand verabschiedet werden. Dazu ist der Mittelbedarf auch für unser Industrieprojekt anzumelden.

Ein erneuter Anruf beim Architekten. Er hat zwar noch keinen Auftrag, mit der Planung soll er nach Verabschiedung des Haushalts beginnen, aber man braucht doch bitte eine „erste Zahl“. Die Anforderungen an die Genauigkeit seien nicht sehr hoch. Der Architekt lässt sich von seinen Projektleitern m²- und m³-Werte seiner letzten Bauten geben. Mit Fax geht zwei Stunden später eine Kostenschätzung mit folgendem Inhalt an den bauwilligen Technik-Geschäftsführer:

Baukosten mit Außenanlagen ohne Nebenkosten = 26 Mio. Euro.

Das ist ein Wort! Noch ist nichts geplant und schon gar nicht gebaut, und schon wissen wir, was es kostet. Schwarz auf weiß, und ein hochinteressiertes und entscheidungsfähiges Gremium hat es mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Der Vorstand zeigt sich guten Mutes für die Zukunft und sagt ja zur Investition.

Die Planung beginnt. Vorentwurf, Entwurf werden in kurzer Zeit durchgeführt, gilt es doch, einen schnellen Baubeginn anzusteuern. Die Produktion wartet dringend auf die Erweiterung ihrer Kapazitäten, um auf den schnell wachsenden Markt reagieren zu können.

Die Generalunternehmer-Ausschreibung wird parallel zum Entwurf erstellt. Der Bauherr muss vor Versand der Ausschreibung das Projekt offiziell vom Vorstand verabschieden lassen. Also wird eine Kostenberechnung kurzfristig notwendig. Da das GU-LV bereits vorliegt, kann es ausgepreist werden, um eine zuverlässige Zahl zu ermitteln. Doch nun kommt Sand ins Getriebe. Die neuen Gesamtkosten betragen 39 Mio. Euro. Hektische Tage und Stunden. Wie soll man sich verhalten?

Das Problem dem Bauherrn weitergeben oder versuchen, durch Überarbeitung des Projekts die Kosten zu reduzieren? Wie auch immer, es muss erst einmal versucht werden, die Unterschiede zwischen der ersten Zahl und dem Kostenanschlag zu erklären. Die Analyse zeigt vier Hauptfaktoren:

1. Andere Randbedingungen: Der Baugrund ist schlecht, Austausch des Bodens: +1,2 Mio.
Die Technikzentrale muss gleichzeitig zusätzliche Anlagen für den bestehenden Altbau aufnehmen: +2,3 Mio.
2. Größer: Die Produktionshalle ist 2.000 m² größer geworden: +2,8 Mio.
3. Schöner: An das Erscheinungsbild werden höhere Anforderungen gestellt, um den High-Tech-Charakter und die Innovationskraft zum Ausdruck zu bringen. Fassaden- und Dachkosten erhöhen sich um: +3,3 Mio.
4. Besser: Der Maschinenbau ist im Wandel. Der Anteil der Elektronik wächst schnell. Ein Teil der Halle erhält Elektronik-Arbeitsplätze, d. h. Bereiche mit hohem Installationsgrad und entsprechendem baulichem Aufwand: +3,4 Mio.

Die Situation ist für den Architekten klar. Einsparungen beim Entwurf können die Differenz zum ursprünglichen Budget nicht auffangen. Der Bauherr muss mit einbezogen werden. Der größte Teil der Mehrkosten beruht auf zusätzlichen Anforderungen. Der Bauherr ist verunsichert. Mit der Investsumme wird das Projekt den Segen des Vorstandes nicht finden. Er sieht schon eine völlig neue Situation entstehen, die Diskussion vor einem Jahr über eine Verlagerung der Produktion ins Ausland wird wieder aktuell – das Projekt ist gefährdet. Es muss schnell und zielgerichtet gehandelt werden, um rettend eingreifen zu können.

Was ist schiefgelaufen? Versäumnisse des Architekten oder des Bauherrn? Im Zweifelsfall muss man die Vertragsgrundlage heranziehen, d. h. in diesem Fall die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese fordert vom Planer nach dem Vorentwurf Kostenschätzung, nach dem Entwurf eine Kostenberechnung und nach dem Erstellen der LVs einen Kostenanschlag. Zur Genauigkeit oder zur Methode dieser Kostenermittlungen steht keine konkrete Angabe in der HOAI, im Unterschied beispielsweise zu den Schweizer Kollegen. Dort werden die Abweichungstoleranzen in der Honorarordnung begrenzt (SIA 102):

  • Kostenschätzung ± 15%
  • Kostenvoranschlag ± 10%
  • Kosten(vor)anschlag ± 10%

Einen Hinweis gibt die HOAI: Sie verweist auf die DIN 276. Diese besteht aus einer Kostengliederung und Formblättern sowie Definitionen für die einzelnen Kostenermittlungen. Hier wird erklärt, dass die Kostenschätzung „zur überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten“, die Kostenberechnung „zur Ermittlung der angenäherten Gesamtkosten“ und erst der Kostenanschlag „zur genauen Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten“ dient. In unserem Beispiel wurde also nach den einschlägigen Normen verfahren. Also muss der Fehler anderswo liegen.

Zu Beginn der Planung war nur sehr wenig über das Projekt bekannt. Nicht nur der Architekt, auch der Bauherr hat sich wesentliche Projekt-Grundlagen erst in der engeren Zusammenarbeit mit dem Planer entwickelt.

Wie entwickelt sich denn die Menge der Informationen im Laufe eines Projekts? Indikatoren für die Informationsmenge sind

a) die Anzahl der Pläne und Details in den einzelnen Projektphasen,
b) die Menge Papier, die beschrieben werden muss mit Bau- und Anlagenbeschreibungen, Leistungsverzeichnissen etc. (ohne Jour-fixe-Protokolle und Briefverkehr),
c) der Planungs- und Bauleitungsaufwand im Büro, messbar an der Vergütung, die der Architekt in den einzelnen Phasen erhält.

Für unser Industrieprojekt ergibt sich also ein Mengengerüst.
Besteht nun ein Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Papiermenge als Informationsmenge und der Kostensicherheit? Betrachten Sie hierzu bitte die zweite Grafik (nur im PDF zu sehen).

Die hier dargestellte Informationsmenge hat den Zweck, Ausführungsanweisungen an die bauausführenden Firmen zu geben – eine sehr breite und detaillierte Information. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit den wesentlichen das Projekt bestimmenden Faktoren. Die Bauaufgabe und die Baukosten werden durch acht Einflussgrößen definiert. Nicht alle diese Faktoren sind in gleicher Weise beeinflussbar. Direkt steuerbar durch Bauherr und Planer sind

  1. Die Größe: Mehr muss teurer werden! Häufig letztes Mittel von Kosteneinsparungen: die Etappenbauweise = erst mal weniger bauen,
  2. Die Qualität/der Standard: Zum Beispiel Fassaden zwischen 300 Euro/m² und 1.500 Euro/m² zeigen eine große Beeinflussungsmöglichkeit auf. Diese setzt sich fort in allen funktionalen Elementen des Projekts,
  3. Die Gebäudeform: Flach- oder Hochbau, stark oder wenig gegliederte Baukörper beeinflussen primär Fassaden- und Dachkosten,
  4. Der Installationsgrad: Klimatisieren oder reine Luft durchs Fenster ist häufig die Frage; starken Einfluss haben heute auch Informationssysteme und ihre Folgewirkungen auf den baulichen Ausbau wie Doppelböden und abgehängte Decken.

Weniger beeinflussbar sind

  1. Das Grundstück und die relevanten Randbedingungen aus der Lage, Bauordnungen und den Auflagen,
  2. Die Funktion beziehungsweise die Nutzungsart,
  3. Die Zeit im Sinne von Planungszeitraum und Bauzeit. Eine starke Verkürzung kann zu Mehrkosten führen, da nicht immer die gewünschte Planungstiefe rechtzeitig erreicht wird. Es müssen Kompromisse zwischen Zeit- und Kostenpriorität gemacht werden.

In den Händen des Planers liegt die Organisation beziehungsweise die Effizienz der Kostenplanung.
Bei den Projekten, bei denen konsequent Kostenmanagement von Anfang an eingesetzt wird, ist ein klarer Trend zur Senkung der Baukosten bemerkbar (Bild 4). Wirkungsvolle Kostenplanung erfordert ein umfassendes Instrumentarium, bestehend aus

  • methodischen Grundlagen für Kostenermittlung und Kostenverfolgung, und
  • einer Kostenstruktur, die speziell für die ersten konzeptionellen Planungsschritte geeignet ist. Die Einführung der DIN 276 mit der Gliederung des Bauwerks in funktionale Elemente hat hier eine wichtige Grundlage geschaffen. Die Schweiz hat gleichgezogen mit der sogenannten Baukostenanalyse nach Gebäudeelementen.

Wie hätte unser Industrieprojekt besser begonnen, wie die Kostensicherheit von Anfang an verbessert werden können? Betrachten Sie dazu Bild 5. Die Informationsmenge und die Informationsqualität muss am Anfang deutlich verbessert werden. Der Generalübernehmer oder Totalübernehmer, wie er in der Schweiz genannt wird, muss aus eigenwirtschaftlichen Gründen so handeln. Alles genau beschreiben und staunen, wieviel Informationen, seien es nur Annahmen, früh zusammen kommen.

Folgende Maßnahmen sichern einen besseren Projektstart:

  1. Intensives Brainstorming zur Aufgabenstellung und zu den Prioritäten des Projekts vor Beginn der Entwurfsarbeit. Nutzung der Technik des sog. „Project Brief“. Beantworten aller 10 PM-Fragen zum Project Brief (Outcomes, Objectives, Deliverables, Scope, Approach, Exclusions, Constraints, Business Case, Quality Expectations, Risk Assessment). Das englische PM macht vor, wie man ein Projekt startet. Wer diese Fragen konsequent beantwortet hat, stellt Planungs- und Kostensicherheit dar. Wenn der Bauherr mit einbezogen wird ins Brainstorming und den Project Brief, entsteht parallel ein Konsens, der weit trägt.
  2. Weitgehende Beschreibung der Aufgabenstellung und aller Projekt- und Kostenfaktoren, konsequente Projektbeschreibung nach DIN 276 dreistellig, Definition aller Randbedingungen, Nutzungsfaktoren, Gestaltungsabsichten, Flexibilitätskriterien usw.
  3. Detaillierte Kostenschätzung mit Leitpositionen und Mengengerüst zum Vorentwurf nach DIN 276 dreistellig mit einer Genauigkeit von ± 10 Prozent.
  4. Kostenberechnung zum Entwurf mit einer Genauigkeit von ± 5 Prozent nach Berechnungselementen zur definitiven Budget-Absicherung.

Alle Beteiligten erhalten dadurch frühzeitig einen hohen Kenntnisstand zum Projekt, so dass keine so exzessiven und kostenintensiven Abweichungen mehr vorkommen können. Ideale Randbedingungen also für reibungsfreie, kreative Tage und ruhige Nächte…

Hier den gesamten Text als PDF herunterladen.

Hier den gesamten Text in seiner ursprünglichen Formatierung als PDF herunterladen.

bookmark_borderPlanungs- und Kostensicherheit

Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)

Planungssicherheit

  • Klären der Anforderungen bezüglich Image bzw. Corporate Identity, Qualität (25 Jahre Neuwert?), Kosten, Termine, Folgekosten, Nutzung, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit
  • Klären der Grundlagen aus Baurecht, Brand-schutz, Raumprogramm, Baugrund, Medien (Sparten), Bauphysik, Bestand etc.
  • Machbarkeitsstudie/Bauvoranfrage
  • Alternativkonzepte Architekt, Tragwerksplaner, Anlagentechniker

Kostensicherheit

  • Klärung der Grundlagen und Randbedingungen, Zielsetzung festschreiben
  • Initiieren der notwendigen Voruntersuchungen
  • Kostenschätzung, Flächen, Baubeschreibung
  • Kostenvergleich/Entscheidungsvorlagen
  • Vertragsgestaltung; Formulierung von Planungszielen und wirtschaftlichen Eckdaten, Einhaltung der Kosten als grundlegende Vertragsleistung

Leistungsphase 2 (Vorplanung)

Planungssicherheit

  • Planungsziele umsetzen, Planungskonzept prüfen, Optimierungen anregen
  • Architekt-/Fachplanerkonzepte in Alternativen mit Kostenvergleich
  • Festlegen der Methodik der Kostenschätzung Fachplaner und Architekt
  • Vorplanung

Kostensicherheit

  • Festlegung des vorläufigen Budgets nach DIN 276 dreistellig mit Beschreibung und Flächenermittlung
  • Festlegen der Planungsgrundlage Vorplanung
  • Kontroll-Kostenschätzung JC
  • Kostenschätzungen Architekt und Fachplaner

darauf folgen:

  • Differenzbereinigung der beiden Kostenschätzungen Architekt und JC
  • Konkretisierung des Budgets für LPH 3, Festlegung der Randbedingungen, Flächen und Baubeschreibung
  • Freigabe LPH 3

Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)

Planungssicherheit

  • Durchgeplanter, genehmigungsfähiger Ent-wurf des Architekten
  • Durchgeplante, genehmigungsfähige Entwurfsplanung der Fachplaner inkl. Durchbruchsplanung
  • Vergleich Vorentwurfs- und Entwurfsergebnis bezüglich Veränderungen zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung

Kostensicherheit

  • Kontrolle der Einarbeitung der Vorgaben aus der Vorplanung
  • Unabhängige Kontroll-Kostenberechnung JC, aufbauend auf eigener Methodik, mit eigenem Mengengerüst zur Kontrolle aller Hauptmengen und Kosten
  • Detaillierte, nachvollziehbare Kostenberechnung Fachplaner und Architekt

darauf folgen:

  • Differenzbereinigung Abgleich Flächen, Konstruktionen, Gebäudetechnik, Außenanlagen, Einrichtung etc.
  • Präzisierung des Budgets und der Beschreibung nach DIN 276 dreistellig sowie DIN 277 Flächen

Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)

Planungssicherheit

  • Baueingabe, Veränderungen zum Entwurf erfassen und bewerten
  • Baugenehmigung, Auflagen prüfen und werten

Kostensicherheit

  • Begleitung der Genehmigungsphase, proaktive Behördengespräche
  • Überprüfen der Kostenauswirkungen der Auflagen

Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)

Planungssicherheit

  • Ausführungsplanung Architekt und Fachplaner als Grundlage für LPH 6
  • Ausführungsplanung Architekt und Fachplaner als Grundlage für LPH 7 mit Vermerk „zur Ausführung freigegeben“
  • Planungsänderungen in Änderungsmeldungen festhalten

Kostensicherheit

  • Aufbau Baubuchhaltung und Kostencontrolling, Berichtswesen installieren
  • Entscheidung AG zu Änderungsmeldungen; Fortschreibung des Budgets und der Planungsgrundlage
  • Erstellen von Entscheidungsvorlagen mit Darstellung von Ursache, Kosten und Terminkonsequenz
  • Kosten-/Projektstatusbericht

Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)

Planungssicherheit

  • Abstimmen der Methodik, Gliederung und Tiefe der Leistungsverzeichnisse, Festlegen von Vergabeeinheiten-Paketen
  • Leistungsverzeichnisse erstellen, Detailzeichnungen und Planungsgrundlagen zuordnen, Mengenaufmaße dokumentieren
  • Auskömmliche Terminierung der Einzelfristen der LPH 6 und 7

Kostensicherheit

  • Erstellen von Entscheidungsvorlagen mit Darstellung von Ursache, Kosten- und Terminkonsequenz
  • Bauvertragsgestaltung; Vorbemerkungen abstimmen
  • Rahmenterminplan für Bearbeitung der Leistungsverzeichnisse nach Vergabeeinheiten zu den Vorgängen strukturieren, Versand der Leistungsverzeichnisse, Kalkulation, Angebotsprüfung, Vergabegespräche, Pauschalierung, Beauftragung, Vorlaufzeit Bau
  • Kosten-/Projektstatusbericht

Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)

Planungssicherheit

  • Präzises Auftragsleistungsverzeichnis festlegen, Schnittstellenkontrolle
  • Freigegebene Ausführungspläne zum Bauvertrag

Kostensicherheit

  • Offensive Vergabeverhandlung; Anregen von alternativen Kalkulationen, Stärkung des Wettbewerbs der bietenden Firmen
  • Eindeutige Bauverträge, Zahlungsplan bzw. Aufmaßmethode festlegen
  • Anlegen der Auftrags-Baubuchhaltung
  • Kostenanschlag, Kostenstatusbericht

Leistungsphase 8 (Objektüberwachnung)

Planungssicherheit

  • Konsequente Leistungs- und Qualitätskontrolle
  • Fachliche und sachliche Rechnungsprüfung
  • Vorausschauende Kostenkontrolle im Abgleich Vertrag, erbrachte Leistung und Restleistung
  • Stichhaltige und gut dokumentierte Begründung von Nachträgen/Stundenlohnarbeiten
  • Abnahme der Bauleistungen, Prüfen der Schlussrechnungen
  • Dokumentation

Kostensicherheit

  • Controlling Vertragskonformität der
  • Baurechnungen, Zahlungsfreigabe JC
  • Kostensicherheit, Vermeiden von Überzahlungen
  • Controlling Nachträge/Mehrkosten
  • Stundenlohnarbeiten, Qualitätskontrolle
  • Regelmäßige zweimonatliche Kostenstatusberichte
  • Kostenfeststellung

bookmark_borderWir über uns

Die Firma wurde 1992 von Harry Jost in Münster gegründet. Er ist auch heute noch geschäftsführender Gesellschafter, Projektleiter und Ansprechpartner für all Ihre baulichen Nöte. Seit der Gründung der Firma wurde eine Vielzahl an Projekten in ganz Deutschland bearbeitet und erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Wir stellen die Planungs- und Kostensicherheit in allen Leistungsphasen der HOAI sicher.

Wir arbeiten grundsätzlich nach den folgenden zehn Geboten von Jost Consult:

  1. Die Prioritäten des Projektes sind festzulegen.
  2. Die Nachvollziehbarkeit der Budgetfestlegung muss eindeutig sein.
  3. Baukosten sind genau zu ermitteln.
  4. Budgetierte Kosten sind einzuhalten.
  5. Die Planungsgrundlage ist sakrosankt.
  6. Nur die Änderungsmeldung aktualisiert Budget, Terminplan und Planungsgrundlage.
  7. Leistungen beauftragt der Bauherr.
  8. Bauaufträge müssen verbindlich sein.
  9. Nachträge sind verboten.
  10. Es wird nur bezahlt, was beauftragt ist.

In dem Text Die drei Thesen von Jost Consult befassen wir uns mit der Vorbeugung dieser Probleme:

  • Kosten nicht eingehalten?
  • Abrechnung zu hoch?
  • Nicht wirtschaftlich gebaut?

In dem Zeitungsartikel Der Fluch der „ersten Zahl“ hat Harry Jost sich mit der Kostenverfolgung beschäftigt.

bookmark_borderDatenschutz

A.      Datenschutzerklärung nach der DSGVO

I.          Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Jost Consult Münster GmbH

Lambertikirchplatz 2

48143 Münster

Deutschland

Telefon: +49 251 203190-0

Fax: +49 251 203190-10

E-Mail: info@jostconsult.com

Website: https://www.jostconsult.com

II.       Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Harry Jost (Geschäftsführender Gesellschafter) 

Jost Consult Münster GmbH

Lambertikirchplatz 2

48143 Münster

Deutschland

Telefon: +49 251 203190-1

Fax: +49 251 203190-10

E-Mail: harry.jost@jostconsult.com

Website: https://www.jostconsult.com 

III.     Allgemeines zur Datenverarbeitung

1.        Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

2.        Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3.        Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

IV.     Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

1.        Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

  • Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
  • Das Betriebssystem des Nutzers
  • Den Internet-Service-Provider des Nutzers
  • Die IP-Adresse des Nutzers
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
  • Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden

Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

2.        Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3.        Zweck der Datenverarbeitung

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

4.        Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

5.        Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

V.       Verwendung von Cookies

  1. a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Unsere Webseite verwendet keine Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.

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Es werden keine Daten über Cookies gespeichert und übermittelt.

Da wir keine Cookies zu Analysezwecken verwenden, wird der Nutzer beim Aufruf unserer Website nicht mit einem entsprechenden Popup informiert und seine Einwilligung zur Verarbeitung der in diesem Zusammenhang verwendeten personenbezogenen Daten wird nicht eingeholt. Ein Link zu dieser Datenschutzerklärung ist in unserem Menü von der Homepage sowie jeder Unterseite dieser Website aus leicht sicht- und gut erreichbar.

  1. b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies wäre Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, doch wir verzichten auf den Einsatz von Cookies.

  1. c) Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Alle Funktionen unserer Internetseite können jedoch ohne den Einsatz von Cookies angeboten werden.

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  1. e) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Es werden keine Cookies auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Alle Funktionen der Website können vollumfänglich ohne den Einsatz von Cookies genutzt werden.

VI.     Newsletter

1.        Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit einen kostenfreien Newsletter zu abonnieren. Dabei werden bei der Anmeldung zum Newsletter die Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt.

Wir speichern dabei die E-Mail-Adresse des Abonnenten, um ihm den von ihm gewünschten Newsletter zukommen lassen zu können.

Zudem werden folgende Daten bei der Anmeldung erhoben:

  • IP-Adresse des aufrufenden Rechners
  • Datum und Uhrzeit der Registrierung

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Anmeldevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Es erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für den Versand von Newslettern keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet.

2.        Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletters durch den Nutzer ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

3.        Zweck der Datenverarbeitung

Die Erhebung der E-Mail-Adresse des Nutzers dient dazu, den Newsletter zuzustellen.

Die Erhebung sonstiger personenbezogener Daten im Rahmen des Anmeldevorgangs dient dazu, einen Missbrauch der Dienste oder der verwendeten E-Mail-Adresse zu verhindern.

4.        Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die E-Mail-Adresse des Nutzers wird demnach solange gespeichert, wie das Abonnement des Newsletters aktiv ist.

Die sonstigen im Rahmen des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten werden in der Regel nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

5.        Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Das Abonnement des Newsletters kann durch den betroffenen Nutzer jederzeit gekündigt werden. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link.

Hierdurch wird ebenfalls ein Widerruf der Einwilligung der Speicherung der während des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten ermöglicht.

VII.  Registrierung

1.        Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite bieten wir Nutzern nicht die Möglichkeit, sich unter Angabe personenbezogener Daten zu registrieren. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet nicht statt.

2.        Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

3.        Zweck der Datenverarbeitung

Es ist keine Registrierung des Nutzers für das Bereithalten bestimmter Inhalte und Leistungen auf unserer Website erforderlich.

4.        Dauer der Speicherung

Es erfolgt keine Registrierung und somit auch keine Speicherung der Registrierungsdaten.

5.        Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Es erfolgt keine Registrierung und somit ist keine Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit erforderlich.

VIII.     Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

1.             Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind:

Name (Pflichtfeld)

E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Betreff

Ihre Nachricht

Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:

  • Die IP-Adresse des Nutzers
  • Datum und Uhrzeit der Registrierung

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

2.        Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3.        Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

4.        Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

5.        Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

IX.     Webanalyse durch Matomo (ehemals PIWIK)

1.        Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir nutzen das Open-Source-Software-Tool Matomo (ehemals PIWIK) nicht.

2.        Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3.        Zweck der Datenverarbeitung

Es erfolgt keine Datenverarbeitung.

4.        Dauer der Speicherung

Es erfolgt keine Speicherung.

5.        Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Es erfolgt keine Speicherung und somit ist keine Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit erforderlich.

X.       Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

1.        Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1)       die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2)       die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3)       die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4)       die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5)       das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6)       das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7)       alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

(8)       das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2.        Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

3.        Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1)       wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

(2)       die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

(3)       der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(4)       wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4.        Recht auf Löschung

a)        Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1)       Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2)       Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3)       Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4)       Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5)       Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

(6)       Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b)        Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c)        Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1)       zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2)       zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(3)       aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4)       für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5)       zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5.        Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6.        Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1)       die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und

(2)       die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7.        Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8.        Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

9.        Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

(1)       für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,

(2)       aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder

(3)       mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

10.    Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

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Lambertikirchplatz 2
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